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FÖRDERUNGEN

Menschen mit Behinderung, die Assistenzleistungen für den Urlaub benötigen, können sich bei mehreren offiziellen Stellen informieren. Zentrale Ansprechpartner sind die Träger der Eingliederungshilfe, die bei behinderungsbedingtem Mehrbedarf – etwa einer Assistenzperson – unterstützen. Der Antrag sollte spätestens drei Monate vor Reisebeginn beim zuständigen Sozialhilfeträger oder Integrationsamt gestellt werden. Voraussetzungen sind in der Regel ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen sowie ein Nachweis des Assistenzbedarfs.

Auch Pflegekassen können über Verhinderungspflege oder Entlastungsleistungen Zuschüsse gewähren. Zusätzlich fördert Aktion Mensch inklusive Gruppenreisen über anerkannte Träger mit festen Tagessätzen. In einzelnen Bundesländern übernehmen Landschaftsverbände wie LVR oder LWL vergleichbare Förderungen.

Zur Beratung stehen die unabhängige EUTB sowie regionale KoKoBe-Stellen zur Verfügung. Sie helfen bei Antragstellung und Klärung der Zuständigkeit. Weitere Informationen bietet das Online-Portal REHADAT.
Wichtig: Frühzeitig Antrag stellen, erforderliche Nachweise einreichen und bei Ablehnung Widerspruch prüfen.


FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN

ANTRAG VERHINDERUNGSPFLEGE


SOZIALE TEILHABE / EINGLIEDERUNGSHILFE
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